Auszug aus der Beitragsordnung vom 16.03.2002

IV. Regelungen

1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis die Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung erlässt.
2. Die Höhe des jährlichen Beitrags liegt bei 52 Euro.
3. Eine Ermäßigung des Beitrags um bis zu 50% kann Jugendlichen unter 18 Jahren und bei sozialen Härtefällen gewährt werden. Über den Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und der Zahlungsmodalitäten entscheidet der erweiterte Vorstand.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle mitzuteilen. Werden die Änderungn nicht mitgeteilt, können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Bei Vereinseintritt ist der wöchentlich anteilige Betrag zu zahlen (52 Euro minus Kalenderwoche des Beitritts - es zählt das Eingangsdatum der Beitrittserklärung).
6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des Kalenderjahres möglich und muß spätestens bis zum 15.12. eines Jahres schriftlich erklärt werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich diese und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Es besteht kein Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.
7. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln.
8. Liegt dem Verein keine gültige Einzugsermächtigung vor sind die Beiträge auf das Beitragskonto des Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet.
9. Alle Vereinsbeiträge sind zum 2.1. des Jahres fällig.

Auszug der Satzung vom 26.02.2002

Die komplette Satzung als Download (pdf gezippt)

Auszug aus der Beitragsordnung vom 16.03.2002

Die komplette Beitragsordnung als Download (pdf gezippt)