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Auszug aus der Beitragsordnung vom 16.03.2002
IV. Regelungen
1. Die Höhe der einzelnen Beiträge wird durch
die Mitgliederversammlung beschlossen und gilt bis die
Mitgliederversammlung eine neue Beitragsordnung erlässt.
2. Die Höhe des jährlichen Beitrags liegt
bei 52 Euro.
3. Eine Ermäßigung des Beitrags um bis zu
50% kann Jugendlichen unter 18 Jahren und bei sozialen
Härtefällen gewährt werden. Über
den Antrag auf Änderung der Beitragshöhe und
der Zahlungsmodalitäten entscheidet der erweiterte
Vorstand.
4. Die Mitglieder sind verpflichtet, Anschriften- und
Kontenänderungen umgehend schriftlich der Geschäftsstelle
mitzuteilen. Werden die Änderungn nicht mitgeteilt,
können dem Verein daraus keine Nachteile entstehen.
5. Bei Vereinseintritt ist der wöchentlich anteilige
Betrag zu zahlen (52 Euro minus Kalenderwoche des Beitritts
- es zählt das Eingangsdatum der Beitrittserklärung).
6. Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende des
Kalenderjahres möglich und muß spätestens
bis zum 15.12. eines Jahres schriftlich erklärt
werden. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten,
verlängert sich diese und damit die Pflicht zur
Beitragszahlung um ein weiteres Jahr. Es besteht kein
Anspruch auf Rückzahlung bereits gezahlter Beiträge.
7. Die Beiträge des Vereins werden durch Abbuchungsermächtigung
im Lastschriftverfahren erhoben. Die Ermächtigung
kann vom Mitglied jederzeit widerrufen werden. Es gelten
die banküblichen Verfahrensregeln.
8. Liegt dem Verein keine gültige Einzugsermächtigung
vor sind die Beiträge auf das Beitragskonto des
Vereins zu zahlen. Die Bankverbindung lautet.
9. Alle Vereinsbeiträge sind zum 2.1. des Jahres
fällig.
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