Auszug aus der Satzung vom 26.02.2002

§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr

1. Der Verein führt den Namen "Förderverein Cooperation Platform Indonesia e.V."
2. Er ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Lübeck eingetragen und führt damit den Zusatz "e.V.".
3. Sitz des Vereines ist Lübeck.
4. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweckbestimmung

1. Zweck des Vereins ist die Unterstützung von Maßnahmen/ geeigneten Aktivitäten, die
zur Erhaltung der Natur und der Nationalparks Indonesiens dienen, sowie die Förderung von Maßnahmen, die den Zugang zu Bildung und Weiterbildung ermöglichen und das Wissen um Umweltzusammenhänge auf kulturellem und sozialem Wege vermitteln.
2. Bereitstellung von Sachmitteln und Zuwendungen für im Vorfeld ausgearbeitete Projekte in Indonesien in Zusammenarbeit mit den örtlichen Gemeinden sowie dort bereits aktiven Körperschaften wie z.B. WWF-Indonesien, UNESCO, OFI (Orang Utan Foundation International) u.ä.
3. Für die Erfüllung dieser satzungsmäßigen Zwecke sollen geeignete Mittel durch Beiträge/Umlagen, Spenden, Zuschüsse und sonstige Zuwendungen eingesetzt werden.
4. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
5. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder des Vereins erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
6. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

1. Der Verein hat aktive (ordentliche) und fördernde Mitglieder.
2. Aktive Mitglieder können natürliche Personen werden, die die Ziele des Vereins
anerkennen und die Arbeit des Vereins aktiv unterstützen.
3. Fördernde Mitglieder können juristische oder natürliche Personen werden, die den Verein durch regelmäßige Zuwendungen unterstützen und dessen Ziele anerkennen.
4. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erlangt, über deren
Annahme der Vorstand entscheidet.
5. Die Mitgliedschaft erlischt
a) durch Kündigung zum Ende des Kalenderjahres. Die Kündigung ist spätestens bis zum 15.12. eines Jahres schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären.
b) durch Tod oder durch Auflösung einer juristischen Person;
c) durch Ausschluß auf Beschluss des Vorstandes. Ein Ausschluß ist nur zulässig, wenn ein Mitglied dem Zweck des Vereins gröblich zuwider gehandelt hat.
Gegen den Ausschließungsbeschluss ist Beschwerde an die nächste ordentliche Mitgliederversammlung zulässig. Das ausscheidende Mitglied hat keinen Anspruch auf einen Anteil am Vereinsvermögen.

§ 4 Beiträge

1. Die Mitglieder sind zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge verpflichtet.
2. Für die Höhe der jährlichen Mitgliederbeiträge, Förderbeiträge, Aufnahmegebühren, Umlagen, ist die jeweils gültige Beitragsordnung maßgebend, die von der Mitgliederversammlung beschlossen wird.

Auszug der Satzung vom 26.02.2002

 
 
 
 
 
 

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